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Nachträgliche Schuldzinsen auch bei Überschusseinkünften abzugsfähig?
Wieder einmal hat der Bundesfinanzhof eine Kehrtwende bei der steuerlichen Beurteilung von Sachverhalten gemacht. Mit den Entscheidungen vom 16.3.2010 und vom 20.6.2012 hat er seine bisherige Rechtsprechung zur Einstufung nachträglicher Schuldzinsen bei den Überschusseinkünften modifiziert.