SteuerConsultant Ausgabe 2/2012 | SteuerConsultant

Abzug von (latenten) Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftssteuer

Bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer sind von dem Erwerb als Nachlassverbindlichkeiten die vom Erblasser herrührenden Schulden abzugsfähig, soweit sie nicht mit einem zum Erwerb gehörenden Gewerbebetrieb oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und bereits bei der Bewertung der wirtschaftlichen Einheit berücksichtigt worden sind. Ob die Einkommensteuer für das Kalenderjahr, in dem der Erblasser verstirbt, als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden kann, wird derzeit unterschiedlich beurteilt.


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Aktuelle Ausgabe 10/2014
StC 10 2014
SteuerConsultant   02.10.2014

Aufgrund der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BFH konnte die Finanzverwaltung ihre bisherigen Feststellungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Fahrzeugen nicht unverändert beibehalten. ...

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Schlagworte zum Thema:  Erbschaftsteuer, Steuerberater