SteuerConsultant Ausgabe 2/2009 | SteuerConsultant

Nach § 35a EStG können Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen partiell von der Einkommensteuer abgezogen werden.

Durch die ab 2009 geltende Neufassung der Vorschrift durch das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz)(1) wurden die Abzugsmöglichkeiten deutlich ausgeweitet. Es ist umstritten, ob Wohnungseigentümergemeinschaften auch anspruchsberechtigt sind, welche Aufwendungen für diese dem Grunde nach begünstigt sind und welche formellen Voraussetzungen sie einhalten müssen.


Als PDF downloaden


Aktuelle Ausgabe 10/2014
StC 10 2014
SteuerConsultant   02.10.2014

Aufgrund der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BFH konnte die Finanzverwaltung ihre bisherigen Feststellungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Fahrzeugen nicht unverändert beibehalten. ...

zur aktuellen Ausgabe 10/2014
no-content
Schlagworte zum Thema:  Steuern, Steuerberater