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Sächsisches FG Urteil vom 17.04.2012 - 3 K 178/11

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rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Änderung wegen nachträglichen Bekanntwerden eines Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 4 EStG bei fehlenden Angaben in der Steuererklärung und beigefügter Steuerbescheinigung

Leitsatz (redaktionell)

Wird dem FA erst nachträglich bekannt, dass die aus dem steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG zugeflossenen Zahlungen die gezahlten Anschaffungskosten überstiegen haben, so dass der Steuerpflichtige einen Veräußerungsgewinn nach § 17 Abs. 4 EStG erzielt hat, ist das FA zur Änderung des Einkommensteuerbescheids gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO berechtigt, wenn die unter Mitwirkung einer Steuerberatungsgesellschaft angefertigte Steuererklärung in der betreffenden Zeile 22 der Anlage GSE keine Angaben enthält und der Erklärung lediglich eine Steuerbescheinigung über Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto beiliegt.

Normenkette

AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; AO § 88; EStG § 17 Abs. 4; KStG § 27

Nachgehend

BFH (Urteil vom 19.02.2013; Aktenzeichen IX R 24/12)

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

3. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte berechtigt war, den Einkommensteuerbescheid des Klägers für das Jahr 2006 gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) zu ändern.

Der Kläger ist verheiratet und wurde im Streitjahr 2006 zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Mit Notarvertrag vom 23. Januar 2003 erwarb er 70 Prozent der Anteile an der … GmbH (nachfolgend: M GmbH) zu einem Kaufpreis von 0,70 EUR von deren Muttergesellschaft B GmbH. Der Nominalwert betrug 179.000 EUR. Der Erwerb erfolgte im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens der M GmbH. Der Insolvenzverwalter der M GmbH hatte dem Insolvenzverwalter der Muttergesel...

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