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Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung

Prof. Dr. Heinz-Jürgen Pezzer
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Leitsatz

Auch bei der sog. "Günstigerprüfung" nach § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG findet § 20 Abs. 9 EStG Anwendung; ein Abzug der tatsächlich entstandenen Werbungskosten kommt daher nicht in Betracht.

 

Normenkette

§ 32d Abs. 6, § 20 Abs. 9 EStG 2009

 

Sachverhalt

Eine hoch betagte alte Dame hatte mit ihrem Prozessbevollmächtigten einen Treuhandvertrag geschlossen und ihm General- und Vorsorgevollmacht erteilt. Der Bevollmächtigte sollte u.a. Konten und Sparbücher verwalten und Steuererklärungen abgeben. Mit der Einkommensteuererklärung 2009 erklärte der Bevollmächtigte für die Treugeberin Einkünfte aus Kapitalvermögen von rd. 30.200 EUR und seine Treuhandvergütung von rd. 10.600 EUR als Werbungskosten. Das FA berücksichtigte hingegen nur den Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR.

Der dagegen erhobenen Sprungklage gab das FG statt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2012, 9 K 1637/10, Haufe-Index 3597725, EFG 2013, 1041). § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG sei verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die tatsächlich entstandenen Werbungskosten jedenfalls dann abziehbar seien, wenn der individuelle Steuersatz bereits unter Berücksichtigung nur des Sparer-Pauschbetrags unter 25 % liege.

 

Entscheidung

Auf die Revision des FA hob der BFH die Vorentscheidung auf und wies die Klage ab. Die vom FG vorgenommene "verfassungskonforme" Auslegung sei weder notwendig (weil gegen die Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden) noch möglich. Die Auffassung des FG widerspreche sowohl dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes als auch den mit Einführung der Abgeltungsteuer vom Gesetzgeber bezweckten Zielen.

 

Hinweis

1. Nach § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG werden auf Antrag des Steuerpflichtigen seine Kapitaleinkünfte von der 25 %igen Abgeltungsteuer ausgenommen. Stattdessen werden die Kapitaleinkünfte de...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Abgeltungsteuer: Kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Günstigerprüfung Leitsatz (amtlich) Auch bei der sog. "Günstigerprüfung" nach § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG findet § 20 Abs. 9 EStG ...

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