Stand: EL 117 – ET: 06/2020

Viele Vereine führen im Rahmen ihrer Aktivitäten, wie Vereinsfeste, Jubiläumsveranstaltungen etc. Tombolas durch, um aus den daraus erzielten Einnahmen ihre satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Regelmäßig werden im Rahmen der Tombola erworbene, gespendete oder von Sponsoren zur Verfügung gestellte Waren/Gutscheine etc. eingesetzt und verlost.

Wurde eine Tombola als eine Form einer Lotterie/Ausspielung behördlich genehmigt, begründet die Tombola einen Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 6 AO (Anhang 1b). Fehlt es an einer behördlichen Genehmigung, führt die Durchführung einer Tombola zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO; Anhang 1b).

Wegen weiterer Einzelheiten und den steuerlichen Folgen einer Tombola wird auf die Stichworte "Lotteriesteuer" und "Lotterieveranstaltungen" verwiesen.

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