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Wertermittlung einer Steuerberatungskanzlei / 5.2 Multiplikator

Dr. Dario Arconada Valbuena
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Der Multiplikator ist ein zentraler Faktor des Umsatzwertverfahrens. Er wird auf den zuvor ermittelten nachhaltig erzielbaren Jahresumsatz angewendet und bestimmt maßgeblich den daraus abgeleiteten indikativ verwendbaren Kanzleiwert. Der Multiplikator ist dabei nicht standardisiert und kann nicht pauschal festgelegt werden. Vielmehr ist er unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten der zu bewertenden Kanzlei sowie der aktuellen Marktverhältnisse zu bestimmen.

Der Ausgangspunkt für die Multiplikatorermittlung sind in der Praxis Vergleichsdaten anderer Kanzleitransaktionen, insbesondere von Kanzleivermittlern oder Fachveröffentlichungen. Marktüblich sind Werte zwischen 0,8 und 1,4 (also 80 % bis 140 % des nachhaltig erzielbaren Jahresumsatzes). Diese Spannbreite variiert je nach Kanzleigröße, Standort, Struktur, Mandatszusammensetzung und weiteren Einflussfaktoren.

 
Praxis-Beispiel

Vergleichsdaten heranziehen

Laut dem Nachfolgebarometer der Jost AG lag der durchschnittliche Kaufpreisfaktor für das Jahr 2019 bei 0,98. Ob und inwiefern solche Daten aktuell und für die konkret zu bewertende Kanzlei anwendbar sind, ist stets kritisch zu prüfen.

Der Multiplikator im Umsatzwertverfahren sollte idealerweise auf der Grundlage tagesaktueller Vergleichsdaten aus dem Marktumfeld erfolgen. Laut dem Nachfolgebarometer der Jost AG betrug der durchschnittliche Kaufpreisfaktor im Jahr 2019 bei über diese Plattform vermittelten Kanzleien 0,98. Neuere veröffentlichte Zahlen für die Folgejahre liegen derzeit nicht öffentlich vor.

 
Hinweis

Auf aktuelle Marktzahlen zurückgreifen

Die Jost AG erhebt ihre Werte auf Basis realisierter Transaktionen. Die BStBK empfiehlt daher ausdrücklich, bei jeder Wertermittlung auf aktuelle Marktzahlen zurückzugreifen – etwa durch direkte Anfrage bei Kanzleiv...

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