Begriff

Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt sowie klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB).

Der Einzelkaufmann führt zwei, unter Umständen verschiedene Namen, nämlich die Firma als Handelsname und den bürgerlichen Namen. Handelsgesellschaften haben dagegen nur einen Namen, die Firma.

Hiervon zu unterscheiden ist die Geschäftsbezeichnung sowie die Marke. Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, haben keine Firma. Es ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, dass diese eine Geschäftsbezeichnung verwenden. Die Geschäftsbezeichnung weist auf das Unternehmen bzw. dessen Geschäftstätigkeit hin. Eine Marke ist ein rechtlich besonders geschütztes Zeichen, das das Produkt des Unternehmens kennzeichnet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Handelsfirma ist in den §§ 17-37a HGB im Einzelnen geregelt.

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