Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent[2] der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder.
[1] § 241 geändert durch Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz — GKV-FinG) vom 22.12.2010. Anzuwenden ab 01.01.2011.
[2] Geändert durch Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG) vom 21.07.2014. Anzuwenden ab 01.01.2015.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen