Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Jansen, SGG § 144 Berufungsvoraussetzung / 2.5.4 Zulassung wegen eines Verfahrensmangels

Dr. Hermann Frehse
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 19

Die Berufung wegen eines Verfahrensmangels (§ 144 Abs. 2 Nr. 3) setzt voraus, dass eine Verfahrensrüge schlüssig vorgetragen wird und der Verfahrensmangel tatsächlich vorliegt (Krasney/Udsching, VIII Rn. 29; Knittel, in: Hennig, SGG, § 144 Rn. 56). Ob ein Verfahrensmangel i. S. v. § 144 Abs. 2 Nr. 3 vorliegt, richtet sich allein danach, ob das Gericht auf dem Weg zu seiner Entscheidung prozessual ordnungsgemäß vorgegangen ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v .6.7.2006, L 9 B 1104/05 KR NZB). Die Beschwerde ist nicht schlüssig begründet, wenn sich hieraus nicht ergibt, welche Mängel gerügt werden und welche Verfahrensvorschriften verletzt sein sollen. Die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen sind genau anzugeben. Ein heilbarer Mangel (hierzu § 202 SGG i. V. m. § 295 ZPO; vgl. BSG, Urteil v. 28.3.2000, B 8 KN 7/99 R, Breithaupt 2000 S. 894) darf nicht geheilt sein (vgl. hierzu die Kommentierung zu § 160). Unverzichtbare Vorschriften sind nicht heilbar. Nach BSG (a. a. O.) kann ein Verfahrensfehler nicht mehr mit Erfolg gerügt werden, wenn der betreffende Beteiligte ihn nicht spätestens in der nächsten mündlichen Verhandlung geltend gemacht hat.

 

Rz. 19a

Verfahrensmangel ist dabei der Verstoß gegen eine das sozialgerichtliche Verfahren regelnde Vorschrift (Knittel, in: Hennig, § 144 Rn. 57). Immer geht es nur um das prozessuale Vorgehen des Gerichts auf dem Weg zur Entscheidung oder die Zulässigkeit der Entscheidung, niemals hingegen um die sachliche Richtigkeit der Entscheidung. Das Gericht ist grundsätzlich nur befugt, die Entscheidung auf vom Kläger geltend gemachte Verfahrensfehler hin zu überprüfen. Eine darüber hinausgehende Prüfung von Amts wegen ist ihm verwehrt. Greift der Beschwerdeführer das Urteil nur in der Sache an, rechtfertigt selbst ei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Sauer, SGB II § 18e Beauftragte für Chancengleichheit am ... / 2 Rechtspraxis
    2
  • Arbeitgeberanteil / 2.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer
    1
  • Jung, SGB XII § 117 Pflicht zur Auskunft / 2.5 Auskunftspflicht des Arbeitgebers (Abs. 4)
    1
  • Geringfügigkeits-Richtlinien i.d.F. vom 16.08.2022 / Beispiel 1b
    0
  • Geringfügigkeits-Richtlinien i.d.F. vom 20.12.2012 [bis ... / 2.3 Versicherung in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung
    0
  • Jansen, SGB VI § 259 Entgeltpunkte für Beitragszeiten mi ... / 2.1.2 Pflichtbeiträge für mindestens 5 Jahre
    0
  • Jansen, SGB VI § 254a Ständige Arbeiten unter Tage im Be ... / 1 Allgemeines
    0
  • Jansen, SGB VI § 286c Vermutung der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet
    0
  • Jansen, SGB VI § 66 Persönliche Entgeltpunkte / 2.1.3 Erhöhung der persönlichen Entgeltpunkte für Witwen, Witwer und Waisen (Satz 1 HS 2)
    0
  • Jansen, SGG § 1 Unabhängige Verwaltungsgerichte / 2.3 Trennung von Behörden
    0
  • Jansen, SGG § 131 Sicherung des Rechtsschutzes eines obs ... / 3 Literatur
    0
  • Jung, AsylbLG § 3a Bedarfssätze der Grundleistungen / 1 Allgemeines
    0
  • Jung, AsylbLG § 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangersch ... / 2.2 Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen
    0
  • Jung, AsylbLG § 5a Arbeitsgelegenheiten auf der Grundlage des Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (außer Kraft)
    0
  • Jung, AsylbLG § 5b Sonstige Maßnahmen zur Integration
    0
  • Jung, KiQuTG § 1 Weiterentwicklung der Qualität und Verb ... / 2 Rechtspraxis
    0
  • Jung, SGB VIII § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendl ... / 1 Allgemeines
    0
  • Jung, SGB VIII § 76 Beteiligung anerkannter Träger der f ... / 2.2 Übertragbare Aufgaben der Jugendhilfe
    0
  • Jung, SGB VII § 186 Aufwendungen der Unfallkasse des Bundes / 2 Rechtspraxis
    0
  • Jung, SGB VIII § 18 Beratung und Unterstützung bei der A ... / 2.2 Beratung/Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen des Kindes (Abs. 1 Nr. 1 2. Fall)
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Sozialwesen
So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Sozialwesen Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren