Rz. 26

Das AAÜG bezieht sich auf die in den Anl. 1 und 2 genannten Versorgungssysteme wie folgt:

Anl. 1: Zusatzversorgungssysteme

  1. Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz (ab 17.8.1950),
  2. Zusätzliche Altersversorgung der Generaldirektoren der zentral geleiteten Kombinate und ihnen gleichgestellte Leiter zentral gelenkter Wirtschaftsorganisationen (ab 1.1.1986),
  3. Zusätzliche Altersversorgung für verdienstvolle Vorsitzende von Produktionsgenossenschaften und Leiter kooperativer Einrichtungen der Landwirtschaft (ab 1.1.1988),
  4. Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen (ab 12.7.1951),
  5. Altersversorgung der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Akademie der Wissenschaften zu Berlin und der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (ab 1.8.1951 bzw. 1.1.1952),
  6. Altersversorgung der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und anderer Hochschulkader in konfessionellen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (ab 1.1.1979),
  7. Freiwillige zusätzliche Versorgung für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und anderer Hochschulkader in konfessionellen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (ab 1.7.1988),
  8. Freiwillige zusätzliche Versorgung für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und anderer Hochschulkader in staatlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, einschließlich der Apotheker in privaten Apotheken (ab 1.7.1988),
  9. Altersversorgung der Ärzte und Zahnärzte in eigener Praxis (ab 1.1.1959),
  10. Altersversorgung der Ärzte und Zahnärzte in privaten Einrichtungen des Gesundheitswesens (ab 1.1.1959),
  11. Freiwillige zusätzliche Versorgung für Tierärzte und andere Hochschulkader in Einrichtungen des staatlichen Veterinärwesens (ab 1.7.1988),
  12. Altersversorgung der Tierärzte in eigener Praxis (ab1.1.1959),
  13. Zusätzliche Versorgung der künstlerisch Beschäftigten des Rundfunks, Fernsehens, Filmwesens sowie des Staatszirkus der DDR und des VEB Deutsche Schallplatte (ab 1.1.1986),
  14. Zusätzliche Versorgung der künstlerisch Beschäftigten in Theatern, Orchestern und staatlichen Ensemblen (ab 1.1.1986),
  15. Zusätzliche Versorgung für freiberuflich tätige Mitglieder des Schriftstellerverbandes der DDR (ab 1.1.1988),
  16. Zusätzliche Altersversorgung für freischaffende bildende Künstler (ab 1.1.1989),
  17. Zusätzliche Altersversorgung der Ballettmitglieder im Rahmen der Anordnung über die Gewährung einer berufsbezogenen Zuwendung an Ballettmitglieder in staatlichen Einrichtungen der DDR (ab 1.9.1976),
  18. Zusätzliche Versorgung der Pädagogen in Einrichtungen der Volks- und Berufsbildung (ab 1.9.1976),
  19. Freiwillige zusätzliche Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates (ab 1.3.1971),
  20. Freiwillige zusätzliche Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter der Gesellschaft für Sport und Technik (ab 1.8.1973),
  21. Freiwillige zusätzliche Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter gesellschaftlicher Organisationen (ab 1.1.1976, für hauptamtliche Mitarbeiter der Nationalen Front ab 1.1.1972),
  22. Freiwillige zusätzliche Funktionärsunterstützung für hauptamtliche Mitarbeiter der Gewerkschaft FDGB (ab 1.4.1971),
  23. Freiwillige zusätzliche Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter der LDPD (ab 1.10.1971),
  24. Freiwillige zusätzliche Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter der CDU (ab 1.10.1971),
  25. Freiwillige zusätzliche Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter der DBD (ab 1.10.1971),
  26. Freiwillige zusätzliche Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter der NDPD (ab 1.10.1971),
  27. Freiwillige zusätzliche Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter der SED/PDS (ab 1.8.1968).
 

Rz. 27

Anl. 2: Sonderversorgungssysteme

  1. Sonderversorgung der Angehörigen der Nationalen Volksarmee (ab 1.7.1957),
  2. Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, der Organe der Feuerwehr und des Strafvollzugs (ab 1.1.1953),
  3. Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung der DDR (1.11.1970),
  4. Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit (ab 1.1.1953).

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