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ZErb 03/2009, Eigentum und Erbrecht als wertlose Garantien? / 4. Substanz: Geld- und Sachwerte

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Die Weltwirtschaft wird also geflutet mit Geldeinheiten (Schulden). Der IWF empfiehlt den Staaten umfangreiche Ausgabenprogramme,[79] d. h. höhere Staatverschuldung. Die Zahlen werden wie beispielhaft gezeigt astronomisch. Entsprechende Inflation ist nur eine Frage der Zeit, auch bei zunächst deflatorischen Zeichen. Die Krise, Spannungen in der Europäischen Währungsunion und die Maßnahmen der Bundesregierung bestätigen: Es bleibt originär nationalstaatliche Aufgabe, Geld- und Sachwerte eigentumskräftig zu gewährleisten.[80]

Unberührt von politischen Folgerungen für die Währungsunion[81] sind die Hausaufgaben zu machen. Juristisch geht es um Substanz, den materiellen Gehalt. Erbrecht und vor allem Eigentum (Art. 14 GG) sind subjektive Grundrechte. Träger des Eigentumsrechts sind jede natürliche Person und juristische Personen des Privatrechts sowie andere Personenvereinigungen mit Eigentumsposition. Die Eigentumsgarantie wehrt inflationsverursachendes, inflationsmitverursachendes und inflationsintensivierendes Staatsverhalten ab.[82] Die Vermögens- und Freiheitsordnung bleibt sonst realwirtschaftlich ein vages, inhaltsleeres Versprechen.

Das zeigt sich besonders beim Geldeigentum. Grundlegend ist zu beachten: Die Eigentumsgarantie umfasst geldwerte Forderungen (s. 1.); dabei wird aber die Basis verkannt. Die Parallelwertung für Geld- und Sachwerte[83] bleibt weithin verstrickt im überkommenen Sachverständnis. Selbst "Sachen" als körperlichen, also (be-)greifbaren Gegenständen (§ 90 BGB) wird gesetzlich kein Wert an sich beigelegt. Ihre verkehrswesentlichen Eigenschaften werden als wertbildende Faktoren behandelt (§ 119 Abs. 2 BGB). Unser "Geld" ist als Papierwährung (Ersatzgeld, fiat money; s. 2.) nicht an Substanz gebunden (z. B. Gold-/Silberstandard).

Dieses Geld verkörpe...

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