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OLG Karlsruhe Urteil vom 16.05.2024 - 12 U 175/23

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Ausschluss für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen in der privaten Unfallversicherung

Leitsatz (amtlich)

Ein vereinbarter Versicherungsausschluss für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen bezieht auch Fälle ein, in denen die versicherte Person zwar nicht in ihrer Aufnahme- oder Reaktionsfähigkeit gestört ist, aber infolge Geistesstörung nicht in der Lage ist, ihre Handlungen rational zu steuern.

Normenkette

VVG § 178

Verfahrensgang

LG Baden-Baden (Urteil vom 11.09.2023; Aktenzeichen 1 O 6/23)

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 11.09.2023, Az. 1 O 6/23, wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Dieses Urteil und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Gründe

I. Die Klägerin macht Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung geltend.

Die Klägerin unterhält unter der Versicherungsnummer ... eine private Unfallversicherung bei der Beklagten. Versicherte Person ist ihr Sohn. Die Versicherungssumme belief sich bis April 2019 auf einen Betrag von 108.000,- EUR. Bei Vertragsschluss wurden unter anderem die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen 2000 (i.F. AUB 2000) einbezogen. Diese lauten auszugsweise wie folgt:

1. Was ist versichert?

1.1 Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrags zustoßen.

[.....

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