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FF 7+8/2018, Perspektiven im Abstammungsrecht / I. Vorschläge für sprachliche Veränderungen

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Auch wenn die Experten als "Arbeitskreis Abstammungsrecht" ihren Bericht erstellt haben, möchten sie doch das "Abstammungsrecht" durch den Begriff "rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung" ersetzt sehen.[7] Der Begriff "Abstammung" rufe zu Unrecht die Assoziation hervor, es gehe ausschließlich um Personen, die genetisch miteinander verwandt seien. Die genetische Abstammung sei aber nur ein, wenn auch zentrales Prinzip für die rechtliche Zuordnung der Eltern. Weitere auch für den AK maßgebliche Prinzipien seien u.a. Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und Verlässlichkeit, ferner die Trennung von Primär- und Sekundärzuordnung, der Wille zur rechtlichen Elternschaft, das Verursacherprinzip, die tatsächliche Verantwortungsübernahme, Nichtdiskriminierung und nicht zuletzt das Kindeswohl.[8]

Ob sich dieser neue Begriff wird durchsetzen können, erscheint mir zweifelhaft. Das Argument, von der Fixierung auf die biologische Zeugung abzurücken, ist zwar zweifellos zutreffend. Andererseits hat sich der Begriff "Abstammung" im Sprachgebrauch eingebürgert und es spricht nichts dagegen, die vom AK aufgelisteten Prinzipien im Abstammungsrecht zu berücksichtigen, wie dies ja auch im geltenden Recht bereits zumindest teilweise geschieht. Buch 2 Abschnitt 4 des FamFG künftig möglicherweise als "Verfahren betreffend die rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung" überschrieben zu sehen, erscheint recht sperrig. Den Begriff der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung allerdings gleich als "grotesk"[9] zu bezeichnen, halte ich für völlig überzogen.

Der AK verabschiedet sich auch von der Verwendung des Begriffs der "leiblichen Mutter".[10] Dieser rechtlich und medizinisch unscharfe Begriff umfasse sowohl die genetische Mutter als auch die "Geburtsmutter" (alternativ: "Schwangerschaftsmutter" oder "austragende Mutter");...

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