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Disagioerstattung bei vorzeitiger Darlehensbeendigung

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Kommentar

Eine Disagiovereinbarung bei einem Annuitätendarlehen ist üblicherweise als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigen Nominalzins einzuordnen. Damit steht der Disagio einer vorweg geleisteten Zinszahlung für die Laufzeit der Zinsfestschreibung gleich. Sofern das Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit zurückgezahlt wird, hat der Darlehensnehmer einen Anspruch auf Rückzahlung des Teils des Disagios, der anteilsmäßig auf den verbleibenden Zinsfestschreibungszeitraum entfällt. Das bedeutet, daß für die Errechnung des Rückzahlungsanspruchs gemäß der wirtschaftlichen Einordnung als Zinsvorauszahlung allein das Verhältnis der bereits gezahlten Zinsen zu der bei planmäßiger Fortführung des Darlehens noch zu zahlenden Zinsen maßgeblich ist. Dies ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in den Darlehensvertrag hineinzulesen.

 

Link zur Entscheidung

BGH, Urteil vom 27.01.1998, XI ZR 158/97

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  Leitsatz (amtlich) Zur Berechnung der Disagioerstattung bei vorzeitiger Beendigung eines Annuitätendarlehens.  Normenkette BGB § 607  Verfahrensgang OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 30.04.1997) LG Frankfurt am Main (Urteil ...

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