Unter den Personenkreis der "sonstigen Vertrauenspersonen" fallen Personen, die nicht unbedingt eine verwandtschaftliche Beziehung zum Patienten haben müssen. Es handelt sich um Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zum Patienten stehen. Das können beispielsweise enge Freunde des Patienten sein, aber auch der Pfarrer der örtlichen Gemeinde oder der Hausarzt des Patienten. Auch Pflegekräfte können in diesen Personenkreis fallen. Für die Beurteilung der Frage, ob eine Person als "sonstige Vertrauensperson" des Patienten zu qualifizieren ist, kommt es allein auf das Vertrauensverhältnis an, in der sie zum Patienten steht.

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