Rz. 26

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das Consulting Unternehmen ECON des DIW Berlin die Solo-Selbstständigen in Deutschland hinsichtlich Strukturen und Erwerbsverläufen untersucht. Der aktuelle Forschungsbericht liegt seit April 2016 vor. Danach zeigt sich unter den Solo-Selbstständigen in vielerlei Hinsicht eine starke Streuung. Zum einen gilt dies für die Vielzahl der von Solo-Selbstständigen ausgeübten Berufe. Solo-Selbstständige kommen in fast allen Berufen vor, und zwar sowohl in solchen mit hoher Qualifikation, die üblicherweise eine akademische Ausbildung voraussetzen, als auch in eher einfachen Jobs. Zum anderen besteht eine enorme Streuung bei den Einkommen. Nur ein eher kleiner Teil der Solo-Selbstständigen erreicht hohe Einkünfte, zum Teil sind die Einkommen so gering, dass sie kaum zum Leben reichen können; selbst in Berufen mit hohen Anforderungen an die Qualifikation der Erwerbstätigen kommen Solo-Selbstständige nicht selten nur auf niedrige Einkünfte. Nicht einmal die Hälfte sorgt entsprechend für das Alter vor (keine Altersvorsorge).

 

Rz. 27

In einer auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlichten Meldung vom 30.5.2016 zu der DIW/ECON- Studie kritisierte die seinerzeitige Bundesministerin Andrea Nahles die Nichtvorsorge für das Alter.

Zitat

"Wenn die Hälfte der Solo-Selbstständigen nicht für das Alter vorsorgt, birgt das ein neues Risiko von Altersarmut und damit nicht zuletzt eine Belastung für die Allgemeinheit, die wir der Gesellschaft nicht abverlangen können. Diesen Fragen gehen wir im Dialogprozess unter dem Motto "Arbeiten 4.0" nach. Hierzu werde ich im November dieses Jahres ein Weißbuch mit konkreten Lösungsoptionen vorlegen."

 

Rz. 28

Am 29.11.2016 hat Frau Nahles (ab August 2022 Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit) das angekündigte Weißbuch vorgestellt. In Kapitel 4.7, Seite 166 ff., 172 ist – die vorgenannte Meldung vom 30.5.2016 inhaltlich aufgreifend – ausgeführt, dass es sachgerecht und angemessen sei, Selbstständige ebenso zur Altersvorsorge zu verpflichten wie abhängig Beschäftigte. Der geeignete Weg hierfür sei die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung. Gleichwohl seien einige Besonderheiten angebracht und gerechtfertigt, insbesondere um das Vertrauen der bereits Selbstständigen in die von ihnen getroffenen Vorsorgeentscheidungen zu schützen. Deshalb solle die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vor allem für jüngere Selbstständige gelten, die nach Inkrafttreten der Versicherungspflicht ihre selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Auch sollen die Möglichkeiten, Beitragslasten in Zeiten der Existenzgründung sowie in Phasen mit geringem Einkommen zu mindern, erweitert werden. Außerdem soll es mit Blick auf die Absicherung durch berufsständige Versorgungswerke für Landwirte und Freiberufler entsprechende Befreiungsrechte geben. Die Einführung einer verpflichtenden Altersvorsoge müsse einhergehen mit einer Überprüfung der nicht einkommensbezogenen Mindestbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige, da die vergleichsweise hohe Beitragsbelastung niedriger Einkünfte oder in der Gründungsphase auch mitursächlich für die hohen Beitragsrückstände in der gesetzlichen Krankenversicherung bei diesem Personenkreis sei und bei einer zusätzlichen Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen mit zu einer finanziellen Überforderung beitrage.[56]

 

Rz. 29

Zur Verbesserung der Einkommenssituation sind nach dem Weißbuch[57] nicht die zum Teil geforderten gesetzlichen Gebühren- und Honorarordnungen für Selbstständige wegen europarechtlicher Bedenken der EU-Kommission ins Auge gefasst. Vielmehr ist der Blick auf den bereits bestehenden, aber zu wenig bekannten bzw. genutzten § 12a TVG und damit auf den Begriff der arbeitnehmerähnlichen Person gerichtet. Stand 2016 sind im Tarifregister 44 Tarifverträge mit Regelungen für arbeitnehmerähnliche Personen registriert, wobei allerdings allein 40 Abschlüsse Firmentarife beim Rundfunk und Fernsehen betreffen. Nur vier weitere Tarifverträge sind klassische Verbandstarifverträge. Das Ziel geht daher in die Richtung der Stärkung des Abschlusses von Tarifverträgen.[58] Das BMAS wird in einem ersten Schritt die Selbstständigen besser über die Möglichkeiten informieren, die Tarifverträge ihnen bieten können, d.h. den Chancen eine besseren kollektiven Aushandlung von Arbeitsbedingungen und Einkommen. Darüber hinaus müsse angesichts neuer Geschäftsmodelle in der Grauzone zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung genau beobachtet werden, ob der Begriff der "arbeitnehmerähnlichen Personen" neu justiert werden müsse.

 

Rz. 30

Eher zurückhaltend beobachtend zeigt sich das Weißbuch zu den neuen Formen der Arbeit, kurz genannt Arbeit 4.0 oder Digitalisierung der Arbeitswelt.[59] In Kapitel 2.2 werden die digitalen Plattformen behandelt.[60] Von besonderer Relevanz sind hier die Crowdworking-Plattformen, die als IT-gestützte Vermi...

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