Begriff

Zuschüsse sind arbeitgeberseitige Leistungen (auch Sachbezüge), die während des Bezugs von Sozialleistungen gezahlt werden. Zu den Sozialleistungen gehören u. a. das Krankengeld, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes oder Mutterschaftsgeld.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: § 23c SGB IV erläutert die Voraussetzungen der Beitragsfreiheit der arbeitgeberseitigen Leistungen.

Mit dem "Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze v. 19.12.2007" wurde u. a. das Erziehungs- sowie das Elterngeld anstelle der Elternzeit als Sozialleistung aufgenommen und eine Freigrenze von 50 EUR pro Monat eingeführt.

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben am 13.11.2007 ein "Gemeinsames Rundschreiben zur Thematik der sonstigen nicht beitragspflichtigen Einnahmen nach § 23c SGB IV" mit den Rechtsänderungen zum 1.1.2008 (GR v. 13.11.2007-I) herausgegeben.

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