Begriff

Wegegeld ist eine Erstattung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die für angefallene Fahrtkosten oder als Wegezeitentschädigung gezahlt wird. Dies kommt insbesondere in den Branchen Straßenbau, Waldwirtschaft und Wasserbau vor.

Wird Wegegeld (pauschal) als Prämie für zurückzulegende Wege im Rahmen der Arbeitstätigkeit gezahlt, handelt es sich grundsätzlich um lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind ebenfalls steuerpflichtiger Arbeitslohn. Bis zur Höhe der Entfernungspauschale können sie pauschal mit 15 % lohnversteuert werden; diese Zuschüsse sind dann auch beitragsfrei. Erstattet der Arbeitgeber die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, sind diese steuer- und beitragsfrei.

Im Zusammenhang mit einer beruflichen Auswärtstätigkeit gilt das Wegegeld als Fahrtkostenerstattung und ist im Rahmen steuerlicher Höchstgrenzen ebenfalls lohnsteuer- bzw. beitragsfrei.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Wegegeld, das als pauschale "Erschwernisprämie" gezahlt wird, ist grundsätzlich lohnsteuerpflichtig nach § 19 Abs. 1 EStG i. V. m. R 19.3 LStR. Wegegeld, das als Fahrtkostenersatz gewährt wird, ist lohnsteuerfrei nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG i. V. mit R 9.5 LStR. Zur Lohnsteuerfreiheit von Fahrtkostenzuschüssen für öffentliche Verkehrsmittel s. § 3 Nr. 15 EStG. Zur Steuerfreiheit von Reisekostenerstattungen s. BMF, Schreiben v. 25.11.2020, IV C 5 - S 2353/19/10011 :006, BStBl 2020 I S. 1228. Zur Lohnsteuerpauschalierung von Fahrtkostenzuschüssen vgl. § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG.

Sozialversicherung: Die Beitragspflicht in der Sozialversicherung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 SGB IV. Die Beitragsfreiheit des Wegegelds im Zusammenhang mit der pauschalversteuerten Fahrtkostenerstattung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ergibt sich aus § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SvEV, in Zusammenhang mit Erstattung von Reisekosten und Fahrtkostenerstattungen für öffentliche Verkehrsmittel aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Wegegeld als pauschale Prämie pflichtig pflichtig
Wegegeld als Reisekostenerstattung frei frei
Wegegeld für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte pauschal frei
Wegegeld für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln frei frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge