Eine Partnerschaftsgesellschaft kann auf Grund eines Formwechselbeschlusses[1] [Bis 28.02.2023: Umwandlungsbeschlusses] nach diesem Gesetz nur die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer eingetragenen Genossenschaft erlangen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen