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Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit

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Informationen über diesen Tarifvertrag

TV Altersteilzeit, Einzelhandel, Nordrhein-Westfalen, 16.02.1999 (AVE-Anfang: 01.04.1999; AVE-Ende: 31.12.1999)

Nummer: 15309.087

Klassifizierung: TV Altersteilzeit

Fachbereich: Einzelhandel

Tarifgebiet: Nordrhein-Westfalen

Geltungsbereich: Arbeiter u. Angestellte

Datum: 16. Februar 1999

Nachfolger: 15309.094

AVE
AVE Anfang 01. April 1999
AVE Ende 31. Dezember 1999

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 110 vom 18. Juni 1999

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für den Einzelhandel

vom 11. Mai 1999

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß des Landes Nordrhein-Westfalen der nachfolgend bezeichnete Tarifvertrag, nämlich der

Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit vom 16. Februar 1999 für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen

mit Wirkung vom 1. April 1999 für allgemeinverbindlich erklärt, und zwar mit der Beschränkungsklausel:

"Soweit Bestimmungen der Tarifverträge auf Bestimmungen anderer Tarifverträge verweisen, erfaßt die Allgemeinverbindlicherklärung die verweisenden Bestimmungen nur, wenn und soweit die in Bezug genommenen tariflichen Regelungen ihrerseits für allgemeinverbindlich erklärt sind."

Unterzeichnet:

Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes...

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