Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.19 Reisekosten im Zusammenhang mit einer stufenweisen Wiedereingliederung

Siegfried Wurm
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 84

Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 44) dient dazu, arbeitsunfähige Erwerbstätige nach lang andauernder, schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Durch eine individuell angepasste Steigerung von Arbeitszeit und/oder Arbeitsbelastung wird die Arbeitsfähigkeit im Rahmen eines ärztlich überwachten Wiedereingliederungsplans (Stufenplan) i. d. R. schneller erreicht.

§ 44 sieht für alle Trägerbereiche der medizinischen Rehabilitation die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung eines Arbeitnehmenden oder einer selbstständig tätigen Person an dessen/deren bisherigem Arbeitsplatz vor. Allerdings ist aufgrund § 7 Abs. 1 Satz 2 immer das trägerspezifische Recht zu beachten. Es stellt sich die Frage, ob Reisekosten i. S. d. § 73 zu zahlen sind, wenn der nach § 44 Wiedereinzugliedernde nachweist, dass ihm wegen der Teilnahme an der stufenweisen Wiedereingliederung Reisekosten entstehen.

 
Praxis-Beispiel

Ein Arbeitnehmer (Maurer) war zuletzt ein Jahr arbeitsunfähig und bezog deswegen Krankengeld. Wegen einer medizinischen Leistung zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung wurde anstelle des Krankengeldes Übergangsgeld gezahlt. Da sich der Gesundheitszustand des Rehabilitanden besserte, nahm er ab 1.3. an einer stufenweisen Wiedereingliederung zulasten des Rentenversicherungsträgers teil. Während der ersten 2 Wochen der stufenweisen Wiedereingliederung betrug die Arbeitszeit 3 und ab der 3. Woche 5 Stunden anstatt der arbeitsvertraglich zu leistenden 8 Stunden täglich. Aus Anlass der stufenweisen Wiedereingliederung entstanden dem Rehabilitanden Fahrkosten, weil er ...

Alternative a)

... trotz fortbestehender Arbeitsunfähigkeit Fahrscheine lösen musste, um mit öffentliche...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    707
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    320
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    269
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    224
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    217
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    213
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    192
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    154
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    136
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    132
  • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
    128
  • Nachweispflichten zur steuerlichen Zurechnung der Anteile
    127
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    125
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    123
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    118
  • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
    117
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    111
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    110
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    110
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    110
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Praktische Umsetzung : Umsatzbesteuerung der Kleinunternehmer
Umsatzbesteuerung der Kleinunternehmer
Bild: Haufe Shop

Der Leitfaden bietet einen fundierten und praxisnahen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen der Kleinunternehmerbesteuerung in Deutschland und ausgewählten EU-Mitgliedstaaten. Mit Checklisten, Beispielen und Arbeitshilfen zur Vorteilhaftigkeitsprüfung.


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren