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Sauer, SGB III § 54a Einstiegsqualifizierung

Dr. Dr. Michael Kossens
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0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Der Inhalt der Vorschrift ist als § 235b a. F. durch das 4. SGB III-Änderungsgesetz v. 10.10.2007 (BGBl. I S. 2329) in das SGB III eingefügt worden. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung wird als Arbeitgeberleistung in das Arbeitsförderungsrecht aufgenommen. Sie ist als Leistung im Vorfeld der Aufnahme einer Berufsausbildung dem Bereich Berufsvorbereitung zuzuordnen. § 235b ist durch Art. 1 des "Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) zum 1.1.2009 an mehreren Stellen geändert worden. So wurde eine Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz in Abs. 2 Nr. 2 aufgenommen sowie die Ermächtigung zugunsten der Bundesagentur für Arbeit in Abs. 6 gestrichen und in den neuen § 253d überführt. § 235b ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) zum 1.4.2012 in § 54a überführt worden. Diese Überführung war in ursprünglichen Gesetzentwurf nicht vorgesehen und ist erst im Rahmen des Vermittlungsverfahrens auf Initiative der Bundesländer erfolgt (vgl. BT-Drs. 17/775). Ergänzend zu § 54a ist im Rahmen des Vermittlungsverfahrens eine Anordnungsermächtigung für die Bundesagentur für Arbeit in § 55 Nr. 3 bestimmt worden. Von dieser Anordnungsermächtigung ist bislang kein Gebrauch gemacht worden. Die Vorschrift ist durch Art. 4 des Gesetzes zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation v. 20.4.2013 (BGBl. I S. 868) mit Wirkung zum 1.8.2013 geändert worden. Dabei wurde in Abs. 2 Nr. 2 eine redaktionelle Anpassung an das neue Seearbeitsgesetz vorgenommen.

 

Rz. 2

In der Folge ist § 54a durch Art. 3 des 25. Gesetzes zur Änderung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2475) mit Wirkung zum 1.8.2016 ...

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