Zusammenfassung

 
Begriff

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sind bei einer Gefährdung der Arbeitskraft angezeigt, sodass diese wieder weitgehend bzw. voll hergestellt werden kann. Primär soll der Gefahr einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit bzw. der Erwerbsminderung entgegengewirkt werden. Rehabilitation soll somit die Notwendigkeit von Geldleistungen (z. B. Krankengeld oder eine Verrentung) vermeiden oder verkürzen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation nach § 9 EFZG. Dem Arbeitgeber steht ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 EFZG zu und kann die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich oder fahrlässig eine ihm obliegende Nachweispflicht nicht erfüllt.

Lohnsteuer: Aufwendungen des Arbeitnehmers für Rehabilitationsmaßnahmen sind regelmäßig aus dem versteuerten Einkommen zu entrichten. Solche Aufwendungen können nach § 33 EStG, R 33.4 EStR und H 33.1–33.4 EStH als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind ggf. nach § 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 Abs. 2 LStR, H 3.11 LStH sowie § 3 Nr. 34 EStG möglich.

Sozialversicherung: § 40 Abs. 1 SGB V definiert die Voraussetzungen für ambulante Rehabilitationsleistungen, § 40 Abs. 2 SGB V für stationäre Maßnahmen. § 41 SGB V enthält Regelungen zu medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter. In § 40 Abs. 4 SGB V wird die nachrangige Zuständigkeit der Krankenkassen für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen geregelt. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist diese Leistung in § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI normiert. Im Versorgungsrecht existiert in § 12 Abs. 1 Satz 2 BVG ebenfalls eine entsprechende Regelung.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Übernahme von Reha-Kosten pflichtig pflichtig
Übernahme von Reha-Kosten im eigenbetrieblichen Interesse frei frei
Unterstützungsleistungen bis 600 EUR jährlich frei frei
Leistungen zur Verbesserung des Gesundheitszustands bis 600 EUR jährlich frei frei

Arbeitsrecht

1 Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu höchstens 6 Wochen nach den Regeln der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit haben Arbeitnehmer während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (Kur), die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation stationär oder ambulant durchgeführt wird.[1] Die medizinische Notwendigkeit für eine Kur ist nach Bewilligung durch die zuständige Stelle für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht gesondert zu prüfen.[2] Im Regelfall ist davon auszugehen, dass der Sozialleistungsträger, der eine Vorbeugungskur bewilligt und die vollen Kosten übernimmt, die bewilligte Kur auch so abwickelt, wie dies im Hinblick auf den erstrebten Heilerfolg notwendig ist.[3] Bei Arbeitnehmern, die nicht in der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung versichert sind, ist die ärztliche Verordnung einer Kur maßgeblich, die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation oder in einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt wird.[4] Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach den gesetzlichen Regelungen besteht.[5] Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht bei Erholungskuren mit urlaubsmäßigem Zuschnitt.[6]

2 Anzeige- und Nachweispflichten

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Kur, ihre voraussichtliche Dauer und eine etwaige Verlängerung unverzüglich mitzuteilen und ihm eine Bescheinigung über die Bewilligung der Kur durch einen Sozialleistungsträger unverzüglich vorzulegen. Arbeitnehmer, die nicht in der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung versichert sind, haben eine ärztliche Bescheinigung über die Erforderlichkeit der Kur unverzüglich vorzulegen. Die seit dem 1.1.2023 geltenden Regelungen zur ausschließlich elektronischen AU-Bescheinigung sind auf die Mitteilungs- und Nachweispflichten der medizinischen Rehabilitation nicht anwendbar.[1]

3 Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern, solange der Arbeitnehmer die ihm obliegende Nachweispflicht nicht erfüllt. Das gilt allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer weder vorsätzlich noch fahrlässig handelt.

4 Urlaub und Rehabilitationsmaßnahme

Sofern der Arbeitnehmer eine sozialrechtlich bewilligte Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nimmt, die den Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 9 EFZG auslöst, ist der Arbeitnehmer von seiner Arbeitsleistungspflicht befreit. Der Arbeitgeber kann diese Zeiten nicht mit gesetzlichen Ur...

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