Der Standardtarif ist für privat Versicherte vorgesehen, die sich beispielsweise in einer finanziellen Notlage befinden. Er steht privat Versicherten zur Wahl, die vor 2009 eine private Kranken-Vollversicherung abgeschlossen hatten.

Der Beitrag für den Standardtarif ist begrenzt auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings werden beim Wechsel vom Normal- in den Standardtarif die bisher angesparten Alterungsrückstellungen angerechnet, sodass der Beitrag bei langjährig privat Versicherten in der Regel deutlich unter dem GKV-Höchstbeitrag liegt.

Der Leistungsumfang des PKV-Standardtarifs orientiert sich an dem der gesetzlichen Krankenkassen.

 
Achtung

Vorversicherungszeiten und Altersgrenzen

Für das Wechselrecht in den Standardtarif gelten unter anderem bestimmte Vorversicherungszeiten und Altersgrenzen.[1]

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