1 Kindergarten, Zuschuss zur Unterbringung

 

Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin nimmt nach Ablauf der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung auf, Gehalt monatlich 1.000 EUR. Der Arbeitgeber übernimmt zusätzlich die Kosten von 180 EUR für die Unterbringung des Kindes in einem städtischen Kindergarten.

Wie ist dieser Zuschuss für die Kosten des Kindergartens zu behandeln?

Ergebnis

Übernimmt der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn die Kosten für die Unterbringung (Betreuung, Unterkunft und Verpflegung) von nicht schulpflichtigen Kindern seiner Arbeitnehmerin, bleibt dieser gewährte Vorteil lohnsteuerfrei und damit auch sozialversicherungsfrei.

Es ist unerheblich, ob es sich dabei um eine betriebliche, städtische oder private Kindereinrichtung handelt. Auch die Unterbringung bei Tagesmüttern ist möglich.

Hinweis

Dem Arbeitgeber soll der Originalbeleg über die Unterbringung von der Arbeitnehmerin vorgelegt werden. Dieser bewahrt den Beleg in den Lohnunterlagen auf. Damit wird gewährleistet, dass nur ein Elternteil den lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss in Anspruch nehmen kann.

2 Mutter/Haushaltshilfe, Erstattung der Aufwendungen

 

Sachverhalt

Eine teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin lässt ihr nicht schulpflichtiges Kind tageweise von ihrer Mutter bzw. ihrer Haushaltshilfe betreuen. Die Fahrtkosten zum Wohnort ihrer Mutter bzw. die anteiligen Kosten für die Haushaltshilfe möchte der Arbeitgeber steuerfrei erstatten.

Kann der Arbeitgeber die Fahrtkosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erstatten?

Ergebnis

Diese Leistungen werden nicht vom § 3 Nr. 33 EStG erfasst und stellen daher steuerpflichtigen Arbeitslohn und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar.

3 Kindertagesstätte, Übernahme der Gebühr inkl. Verpflegungskosten

 

Sachverhalt

Der Arbeitgeber übernimmt bei Vorlage der entsprechenden Original-Belege der Kita für seine Arbeitnehmer die Gebühr inklusive Verpflegungskosten für die Kita.

Kann der Arbeitgeber die Gebühren sowie die Verpflegungskosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen?

Ergebnis

Übernimmt der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn die Kosten für die Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern seiner Arbeitnehmer, bleibt dieser gewährte Vorteil lohnsteuerfrei und damit auch sozialversicherungsfrei. Dies gilt für die Kostenübernahme bzw. ein Zuschuss zu den Kosten der Betreuung, Unterkunft und für die Verpflegung in der Kita.

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