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Praxis-Beispiele: Baulohn

Michael Bühler
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1 Urlaubsanspruch Bauhauptgewerbe, gewerblicher Arbeitnehmer über 18 Jahre (West)

 

Sachverhalt

Ein 30 Jahre alter Arbeitnehmer tritt am 1.5.2025 in das Unternehmen ein. Vom 1.1.-30.4.2025 war er bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt. Aus dem Vorjahr stehen ihm noch 2,5 Urlaubstage und 355,21 EUR Urlaubsgeld zu. Im Juli 2025 nimmt der Arbeitnehmer 4 Tage Urlaub.

Wie wird das Urlaubsgeld für diesen Mitarbeiter berechnet?

Ergebnis

Die Urlaubsvergütung beträgt für gewerbliche Arbeitnehmer nach dem 18. Lebensjahr 14,25 % ihres steuerpflichtigen Bruttolohns. In diesem Betrag ist das zusätzliche Urlaubsgeld von 25 %[1] bereits enthalten, muss aber bei der Lohnabrechnung gesondert über einen Einmalbezug bzw. sonstigen Bezug ausgewiesen und abgerechnet werden. Vorjahresansprüche müssen bis zum Ende des laufenden Jahres genommen werden. Die Auszahlung erfolgt durch den aktuellen Arbeitgeber.

Wechselt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber, werden die Ansprüche auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Der Urlaubsanspruch verfällt gegenüber dem Arbeitgeber erst ab dem übernächsten Jahr. Der Urlaubsanspruch 2024 verfällt am 31.12.2025 beim Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann seinen nicht in Anspruch genommen Urlaub von 2024 ab dem 1.1.2026 direkt bei der SOKA-BAU beantragen. Dieser Anspruch ist bis zum 31.12.2026 zu realisieren.

Neuerungen Urlaub aus dem Vorjahr: Gemäß § 8 Ziffer 2.7 BRTV wird im Bauhauptgewerbe ab dem Jahreswechsel 2022/2023 der im laufenden Kalenderjahr erworbene Urlaubsanspruch im Dezember kaufmännisch gerundet.

Wenn sich am Ende des Jahres also z. B. rechnerisch ein Resturlaub von 0,5 Tage ergibt, ist der auf einen Urlaubstag aufzurunden und zukünftig in das folgende Kalenderjahr zu übertragen. Bisher wurde der Jahresurlaub mit der Dezember-Abrechnung vollständig abgebaut und das Entgelt ausbezahlt. In unserem Beispiel also gerundet von 2,5 auf 3,0 Urlaub...

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