Begriff

Die Personalbetreuung ist auf alle Einrichtungen, Maßnahmen bzw. Leistungen bezogen, die den Mitarbeitern über das vereinbarte Entgelt hinaus zukommen. Dieser Begriff kann mit dem betrieblichen Sozialwesen gleichgesetzt werden. Es sind zu unterscheiden:

- Die Sozialleistungen, z. B. gesetzliche Leistungen (z. B. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung) bzw. freiwillige Leistungen (Altersversorgung,) und tariflich bedingte Leistungen (z. B. Fahrtkostenzuschüsse für Dienstfahrten).

- Die Sozialbetreuung, z. B. Betriebsarzt, Sanitätsdienst, Arbeitsschutz (System und Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes), Betriebswohnungen, Belegschaftsrabatt, Sanitätsdienst.

- Die Sozialeinrichtungen, z. B. Betriebskrankenkasse, Kantine, Unterstützungskasse, Altersheime, Erholungsheime.

Darüber hinaus zählt zur Personalbetreuung aber auch jegliche Betreuung der Mitarbeiter, z.B. Rückkehrgespräche, Eingliederungsmanagement bis hin zur Betreuung nach Mobbing.

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