FinMin Nordrhein-Westfalen, 29.8.2006, S 2334 - 61 - V B 3

Die lohnsteuerliche Behandlung vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Stellplätze ist bereits mehrfach – mit dem Ergebnis der generellen Nichtbesteuerung – auf Bundesebene erörtert worden. Nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder enthält das rechtskräftige Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15.3.2006, 11 K 5680/06 (EFG 2006 S. 1516) keine neuen rechtlichen Gesichtspunkte, die zu einer Wiederaufnahme der Erörterungen zwingen.

 

Normenkette

EStG § 8 Abs. 2

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