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Nachbarschaftshilfe

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Zusammenfassung

 
Begriff

Nachbarschaftshilfe ist eine Hilfsleistung aus Gefälligkeit oder auf Gegenseitigkeit. Sie beruht auf persönlicher Bekanntschaft oder gesellschaftlicher Verpflichtung. Nachbarschaftliche Hilfe führt in der Regel nicht zur Sozialversicherungspflicht. Zur Nachbarschaftshilfe zählen im weiteren Sinne auch Freundschaftsdienste sowie Unterstützung innerhalb der Familie. Wird bei Gefälligkeitsdiensten der Rahmen der Nachbarschaftshilfe überschritten, besteht die Gefahr des Verdachts auf Schwarzarbeit.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Merkmale für eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung definiert § 7 Abs. 1 SGB IV für alle Zweige der Sozialversicherung. § 2 Abs. 2 SGB VII trifft die Bestimmungen zur Versicherungspflicht in der Unfallversicherung, die durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts konkretisiert wurden (BSG, Urteil v. 5.7.2005, B 2 U 22/04 R).

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Leistungen und Gegenleistungen im Rahmen echter Nachbarschaftshilfe als Gefälligkeitsdienst frei frei

Lohnsteuer

1 Echte Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe im eigentlichen Sinn führt zu keinen steuerlichen Verpflichtungen, wenn sie ohne Gegenleistung [1] erbracht wird (z. B. Gefälligkeiten).

Steuerlich ist es regelmäßig schwierig, Nachbarschaftshilfe von Schwarzarbeit abzugrenzen. Richtig verstanden ist Nachbarschaftshilfe eine ohne Gegenleistung unter Nachbarn gewährte Hilfe in Sachleistungen oder Unterstützungen. Erfolgt diese in persönlichen Notlagen oder Krisen, ergeben sich meist keine steuerlichen Folgen; solche Nachbarschaftshilfe wird oft einmalig geleistet. Fehlende Einkunftserzielungsabsicht und das Prinzip der Liebhaberei stehen steuerlichen Folgerungen entgegen.

[1]

S. Schwarzarbeit.

2 Vorgebliche Formen der Nachbarschaftshilfe

Anders verhält es sich beim Hausbau, in der Landwirtschaft oder bei einer Kinderbetre...

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