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Kurzbeschreibung
Der Midijob-Beitragsrechner ermittelt die Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigungen mit regelmäßigem Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs. Berechnet werden auch der reduzierte Arbeitnehmeranteil inkl. ausgewiesener Ersparnis und der Arbeitgeberanteil inkl. Umlagen U1/U2 sowie der Insolvenzgeldumlage. Komplexe Sachverhalte wie Teilmonate, Mehrfachbeschäftigung und Einmalzahlungen werden ebenfalls abgedeckt. Steuerliche Abzüge werden nicht ermittelt.
Wichtige Hinweise
Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt ab 1.1.2023 regelmäßig innerhalb des Übergangsbereichs zwischen 520,01 EUR bis 2.000 EUR[1] liegt, müssen weniger Sozialversicherungsbeiträge tragen, als sie mit einem über 2.000 EUR liegendem Arbeitsentgelt zahlen müssten.
Die komplexe Beitragsberechnung ist für das laufende Jahr aber auch rückwirkend bis einschließlich 2004 möglich. Sie kann auch durchgeführt werden für Teilmonate oder bei parallel ausgeübten Beschäftigungen, die in Summe im Übergangsbereich liegen.
Der Midijob-Beitragsrechner ist für Arbeitsentgelte ab 1.1.2023 zwischen 520,01 EUR bis 2.000 EUR[2] relevant. Möchten Sie Minijob-Pauschalbeiträge berechnen (Ab 1.10.2022: 520-EUR-Minijobs[3], nutzen Sie dafür bitte den Minijob-Beitragsrechner.
Für lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen nutzen Sie bitte den Lohn- und Gehaltsrechner.
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