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Lohnabrechnung im Baugewerbe

Günther Krüger
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Zusammenfassung

 
Überblick

Die Lohnabrechnung im Baugewerbe gehört zu den kompliziertesten und umfangreichsten Lohnberechnungen in der deutschen Wirtschaft. Im Vordergrund dieses Beitrags stehen die Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV) und die spezifischen Besonderheiten des Baugewerbes.

Zu den Grundlagen der Lohnabrechnung gehören insbesondere die tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit, Arbeitsversäumnis- und Arbeitsausfall, Eingruppierung und Lohn, auswärtige Beschäftigungen, Urlaubs- und Lohnausgleichsregelungen, Sozialkassen- und Meldeverfahren sowie die Mindestlöhne.

Der BRTV gilt für die gewerblichen Arbeitnehmer und der RTV-Angestellte für Angestellte und Poliere in Betrieben des Baugewerbes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Soweit für Betriebe in den neuen Bundesländern noch abweichende tarifliche Regelungen gelten, wird darauf hingewiesen.

Zur Winterbauförderung s. Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlage der Lohnberechnung für die gewerblichen Mitarbeiter des Baugewerbes in der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 28.9.2018 i. d. F. v. 10.11.2022. § 2 des BRTV verpflichtet den Arbeitgeber, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten und dafür den dem BRTV als Anlage beigefügten Einstellungsbogen zu verwenden.

Darüber hinaus gilt der Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes (RTV-Angestellte) vom 4.7.2002 i. d. F. v. 5.11.2021.

1 Grundlagen der Lohnberechnung

1.1 Arbeitszeit (§ 3 BRTV)

1.1.1 Allgemeine Regelung

Die durchschnittliche regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt ausschließlich der Ruhepausen im Kalenderjahr 40 Stunden. Sie teilt sich wie folgt auf:

  • In den Monaten Januar bis März und Dezember (Winterarbeitszeit) beträgt sie montags bis donnerstags 8 Stunden sow...

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