Begriff

Leistungsprämien werden dem Arbeitnehmer i. d. R. für das Erreichen eines bestimmten unternehmerischen Ziels gewährt. Sie können für individuelle Ziele genauso wie für Gruppenziele oder Unternehmensziele ausgeschüttet werden. Leistungsprämien werden im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung gewährt und stellen somit steuerpflichtigen Arbeitslohn und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar.

Die Besteuerung der Leistungsprämie erfolgt regelmäßig als sonstiger Bezug nach der Jahreslohnsteuertabelle. Sozialversicherungsrechtlich gilt die Leistungsprämie als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Einmalzahlung).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Regeln der Besteuerung nach der Jahreslohn-Steuertabelle ergeben sich aus § 38a Abs. 3 EStG.

Sozialversicherung: Die Beitragspflicht des Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 SGB IV. Die Beitragserhebung aus Einmalzahlungen regelt § 23a SGB IV.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Leistungsprämien pflichtig pflichtig

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge