Begriff

Unter dem Begriff Kündigungsschutz versteht man Regelungen aus dem Arbeitsrecht, die die Kündigung eines Vertrags erschweren oder ausschließen. Dabei unterscheidet man den allgemeinen und den besonderen Kündigungsschutz.

Bei Anwendbarkeit des allgemeinen Kündigungsschutzes kann nur aus bestimmten Gründen gekündigt werden, die im Kündigungsschutzgesetz festgelegt sind.

Daneben gilt für bestimmte Arbeitnehmergruppen, z. B. Schwerbehinderte, Schwangere, Arbeitnehmer in Elternzeit, von der Arbeitsleistung gemäß Pflegezeitgesetz freigestellte Beschäftigte ein sog. besonderer Kündigungsschutz aufgrund besonderer Kündigungsschutzbestimmungen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Die Vorschriften des allgemeinen Kündigungsschutzes finden sich im Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Der besondere Kündigungsschutz ist in diversen Spezialgesetzen wie z. B. im SGB IX, Mutterschutzgesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und im Pflegezeitgesetz enthalten.

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