Behinderung und Krankheit sind unterschiedliche Begriffe. Nicht jede Erkrankung begründet eine Behinderung. Entscheidend ist die Langfristigkeit[1], sowie die bestehenden "Barrieren". Während die Krankheit einen vorübergehenden, vom regelmäßigen Gesundheitszustand eines Menschen abweichenden Zustand erfasst, geht es bei der Behinderung nach heutigem Verständnis um dauerhafte Einschränkungen der gesellschaftlichen Teilhabe aufgrund gesellschaftlicher Barrieren. Solche Barrieren können insbesondere auch in Reaktionen des sozialen Umfelds bestehen, dem sog. "sozialen Vermeidungsverhalten".[2] Aber auch körperliche Einschränkungen dauerhafter Art sind Behinderungen, stellen jedoch keine Krankheit dar (z. B. der Verlust einzelner Körperteile). Andererseits sind Überschneidungen möglich, Behinderung kann die Ursache von Krankheiten sein (beispielsweise die vielfältigen, auf Adipositas beruhenden Erkrankungen).

[1] Dazu EuGH, Urteil v. 1.12.2016, C-395/15, zur Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls als langfristige Behinderung.
[2] Dazu grundlegend BAG, Urteil v. 19.1.22013, 6 AZR 190/12, zur "Stigmatisierung" von HIV-Infizierten durch das gesellschaftlich-soziale Umfeld.

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