Begriff

Im Rahmen des Projekts "Internationale Freiwilligendienste für unterschiedliche Lebensphasen" (IFL) soll Menschen aller Altersgruppen die Möglichkeit bereitet werden, sich weltweit gemeinnützig zu engagieren. Kommen ausländische Freiwillige nach Deutschland, um an den Incoming-Angeboten teilzunehmen, spricht man bei diesen von "Incoming-Freiwilligendiensten".

Die Freiwilligen können in politischen, sozialen, kulturellen oder ökologischen Einrichtungen für einen Zeitraum zwischen 3 und 24 Monaten mitarbeiten. Sie erbringen meist in Vollzeit Arbeitsleistungen, die in Vereinbarungen mit den jeweiligen Einsatzstellen geregelt werden. Den Freiwilligendienstleistenden wird ein Taschengeld zwischen 150 EUR und 250 EUR monatlich gezahlt. Außerdem erhalten sie freie Unterkunft und Verpflegung. Für die Beitragsberechnung werden im Jahr 2024 bis zu insgesamt 841 EUR (2023: 803 EUR) (Taschengeld zzgl. Wert der freien Unterkunft und Verpflegung) angesetzt.

Die Incoming-Freiwilligendienste sind als Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung zu werten. Sie sind kranken-, renten-, arbeitslosen- und pflegeversicherungspflichtig.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Personen, die Incoming-Freiwilligendienst leisten, gelten als Beschäftigte nach § 7 SGB IV. Sie sind kranken-, renten-, arbeitslosen- und pflegeversicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III und § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI. Das Taschengeld und die Sachbezüge sind Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV.

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