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Hybrides Arbeiten / 8.3 Co-Working

Britta Redmann
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Co-Working-Spaces sind zumeist von externen Anbietern an Freiberufler, einzelne Gewerbetreibende und Mitarbeiter verschiedener Unternehmen vermietete sofort benutzbare Büroräume. Sie ermöglichen einen Arbeitsplatz auf Zeit. Dabei ist eine stundenweise Mietdauer genauso möglich wie über Monate oder auch Jahre. In Co-Working-Büros steht den Nutzern eine komplett eingerichtete Arbeits-Infrastruktur sofort zur Verfügung. Selbstständige buchen hier genauso "ihren" Platz wie z. B. Unternehmen, die für nicht am Unternehmensort ansässige Mitarbeiter einen Büroarbeitsplatz zur Verfügung stellen möchten. Mittlerweile ist die Anmietung für Co-Working-Arbeitsplätze für Unternehmen eine gute Möglichkeit, Fachkräfte zu binden, die deutschlandweit ihren Wohnort haben und somit nicht für einen Jobwechsel umziehen müssen. Neben Raum fürs Arbeiten bieten Co-Working-Spaces gleichzeitig auch die Gelegenheit zum Netzwerken und zum Austausch mit all denen, die sich dort ebenfalls zum Arbeiten eingemietet haben. Dadurch kann ein kreativer Austausch über Branchen und Unternehmen hinweg entstehen.

Zu der Frage, ob es individualrechtlich arbeitgeberseitig zulässig ist, Mitarbeiter einseitig in Ausübung des Direktionsrechts gem. § 106 GewO anzuweisen, seine Arbeitsleistung künftig in einem externen Co-Working-Space zu erbringen, ist die Rechtsprechung zur örtlichen Versetzung im Rahmen von Arbeitsverträgen heranzuziehen.[1] Die Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes im Co-Working-Space wird dann möglich sein, wenn sich das Co-Working-Büro am gleichen Ort wie das bisherige Büro befindet. Dagegen sind bei einem Auseinanderfallen der Örtlichkeiten die besonderen Lebensumstände des Mitarbeiters zu berücksichtigen. Entscheidend werden hier die Dauer als auch die Entfernung für den Mitarbeiter sein, was den...

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