Zusammenfassung

 
Begriff

Der Begriff "hospitieren" stammt vom lateinischen Verb "hospitare", welches man beispielsweise mit "als Gast einkehren" übersetzen kann. Diese Formulierung trifft den Kern des arbeitsrechtlichen Hospitierens. Ein Hospitant ist ein Außenstehender, der sich in einem anderen Unternehmen als Besucher aufhält, um bestimmte Vorgänge, Berufsgruppen oder Branchen zu beobachten und näher kennenzulernen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Der Begriff ist gesetzlich nicht festgelegt.

Lohnsteuer: Der gezahlte Arbeitslohn gehört i. S. v. § 19 EStG zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Sozialversicherung: § 7 Abs. 1 SGB IV definiert die Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung.

Arbeitsrecht

1 Ziel

Der Hospitant "läuft" quasi mit und erhält einen Einblick in Unternehmensabläufe und Arbeitsweisen.[1] Zweck des freiwilligen Hospitierens kann damit zwar auch sein, für das Gastgeberunternehmen eine neue Arbeitskraft zu rekrutieren. In erster Linie dient der Aufenthalt im Betrieb aber vor allem dem Hospitanten selbst. Dieser soll neue Impulse gewinnen und besser abschätzen können, in welche Richtung eine Ausbildung gehen soll, ob ein bestimmter Beruf bzw. eine Branche den Erwartungen entspricht oder ob andere Verfahrensweisen für das eigene Unternehmen sinnvoll sein können. Freiwillige Hospitationen sind in praktisch allen Berufen und Branchen möglich.

 
Achtung

Begriffsabgrenzung: Hospitanz und Hospitation

In der Praxis werden die Begriffe "Hospitanz" und "Hospitation" hin und wieder unterschiedlich verwendet. Die "Hospitation" meint in diesen Fällen eine feste und geregelte Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast. In einigen Konstellationen arbeitet der Hospitant sogar mit. Als "Hospitanz" werden dagegen eher Besuche von Außenstehenden ohne feste Organisation bezeichnet. Beide Begriffe meinen aber stets den Besuch eines Unternehmens, um einen Arbeitsplatz, eine Arbeitsweise oder einen Betrieb kennenzulernen.

 
Praxis-Beispiel

Vorgeschriebene und fest geregelte Hospitationen

In einige Branchen ist die Hospitation Pflichtbestandteil einer Ausbildung, Fortbildung oder Voraussetzung für eine Einstellung. In diesen Fällen kann sich die Hospitation wesentlich von der freiwilligen in einem Unternehmen unterscheiden:

  1. Medizin: In medizinischen Berufen sind Hospitationen verpflichtend. Sie treten dabei allerdings in ganz unterschiedlichen Konstellationen und Zusammenhängen auf: Ein Gast-Arzt, der von seinem künftigen Arbeitgeber auf seine Eignung überprüft wird, arbeitet zunächst als Hospitant mit. Ähnliche Hospitationen gibt es bei den Pflegekräften. Ärzte aus dem Ausland, die sich auf die Akzeptanz-Prüfung ihrer ärztlichen Approbation vorbereiten, werden während ihrer Einarbeitungszeit ebenfalls als Hospitanten bezeichnet. Schließlich sind auch Ärzte mit spezieller Expertise, die diese in Krankenhäusern vorstellen, Hospitanten. Während des Medizinstudiums sind Hospitationen, beispielsweise in Arztpraxen, Pflicht.
  2. Ausbildung von Lehrern: Hier werden Fachleiter, die den Unterricht von Referendaren besuchen und bewerten, aber auch angehende Lehrer, die als Gast am Unterricht teilnehmen, als Hospitanten bezeichnet.
  3. Theater: Ein Hospitant ist ein Schauspieler, dessen Eignung zur Besetzung einer Stelle im Ensemble geprüft wird.
  4. Kirche: Besucht ein Superintendent eine seiner Gemeinden, ist er ein Hospitant.
  5. Franchise: Franchisesysteme bieten häufig potenziellen Partnern Hospitationen an oder machen sogar eine Hospitation zur Bedingung für die Lizenzvergabe. Orte der Hospitationen sind normalweise die Betriebe, oft Pilotbetriebe, der Franchisegeber.
[1] Je nach Ausgestaltung der Hospitation kann eine Ähnlichkeit zum Praktikum bestehen.

2 Vereinbarung freiwilliger Hospitationen

Eine Vereinbarung zwischen einem freiwilligen Hospitanten und Gastgeber ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert. Das Unternehmen, das einen Hospitanten aufnimmt, sollte insbesondere auf Folgendes achten:

  1. Der Hospitant sollte vor Beginn der Hospitation eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen, da er vermutlich mit Firmeninterna in Berührung kommen wird.
  2. Ist das Unternehmen daran interessiert, auch die Hospitanten als potenzielle Mitarbeiter kennenzulernen (Einfühlungsverhältnis), kann der Arbeitgeber den Hospitanten durchaus eigene Aufgaben lösen lassen oder sein Fachwissen anderweitig prüfen. Auch das sollte im Vorfeld vereinbart werden.
  3. Wie lange soll die Hospitation dauern? Je nach Ziel kann eine Hospitation dementsprechend nur wenige Stunden oder mehrere Tage bzw. Wochen umfassen. Sinnvoll ist es, diese von vornherein zu befristen und eventuell eine Verlängerungsmöglichkeit zu vereinbaren.
  4. Eine Hospitation ist kein Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber bzw. Gastgeber ist dementsprechend auch nicht dazu verpflichtet, eine Vergütung zu zahlen. Das gilt selbst dann, wenn der Hospitant nützliche und verwertbare Beiträge leistet. Eine diesbezügliche schriftliche und vom Hospitanten unterzeichnete Klarstellung ist empfehlenswert.
  5. Dem Hospitanten sollte schriftlich mitgeteilt werden, zu welchen Zeiten er sich im...

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