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Hospitant

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Zusammenfassung

 
Begriff

Der Begriff "hospitieren" stammt vom lateinischen Verb "hospitare", welches man beispielsweise mit "als Gast einkehren" übersetzen kann. Diese Formulierung trifft den Kern des arbeitsrechtlichen Hospitierens. Ein Hospitant ist ein Außenstehender, der sich in einem anderen Unternehmen als Besucher aufhält, um bestimmte Vorgänge, Berufsgruppen oder Branchen zu beobachten und näher kennenzulernen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Der Begriff ist gesetzlich nicht festgelegt.

Lohnsteuer: Der gezahlte Arbeitslohn gehört i. S. v. § 19 EStG zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Sozialversicherung: § 7 Abs. 1 SGB IV definiert die Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung.

Arbeitsrecht

1 Ziel

Der Hospitant "läuft" quasi mit und erhält einen Einblick in Unternehmensabläufe und Arbeitsweisen.[1] Zweck des freiwilligen Hospitierens kann damit zwar auch sein, für das Gastgeberunternehmen eine neue Arbeitskraft zu rekrutieren. In erster Linie dient der Aufenthalt im Betrieb aber vor allem dem Hospitanten selbst. Dieser soll neue Impulse gewinnen und besser abschätzen können, in welche Richtung eine Ausbildung gehen soll, ob ein bestimmter Beruf bzw. eine Branche den Erwartungen entspricht oder ob andere Verfahrensweisen für das eigene Unternehmen sinnvoll sein können. Freiwillige Hospitationen sind in praktisch allen Berufen und Branchen möglich.

 
Achtung

Begriffsabgrenzung: Hospitanz und Hospitation

In der Praxis werden die Begriffe "Hospitanz" und "Hospitation" hin und wieder unterschiedlich verwendet. Die "Hospitation" meint in diesen Fällen eine feste und geregelte Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast. In einigen Konstellationen arbeitet der Hospitant sogar mit. Als "Hospitanz" werden dagegen eher Besuche von Außenstehenden ohne feste Organisation bezeichnet. Beide Begriffe ...

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