Rz. 1

Nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung von Austauschvorhaben zum Zweck der Aus- und Weiterbildung vom 20.11.1962[1] werden aus einem besonderen Fonds Mittel zur Verfügung gestellt

  • zur Finanzierung einer Studien-, Forschungs-, Lehr- und anderen Tätigkeit auf dem Gebiet des Bildungswesens von Deutschen oder für Deutsche i. S. v. Art. 116 Abs. 1 GG an amerikanischen Hochschulen und Bildungsanstalten innerhalb oder außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und von oder für amerikanische Staatsangehörige oder Staatszugehörige in der Bundesrepublik Deutschland oder
  • zur Finanzierung von Besuchen und Austauschvorhaben für Studenten, Hochschulpraktikanten, Lehrer, Dozenten und Professoren, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen.

Diese Zuwendungen sind beim Empfänger steuerfrei nach § 3 Nr. 42 EStG.

[1] Neues Fulbright-Abkommen, BGBl II 1964, 28, in Kraft seit dem 24.1.1964, BGBl II 1964, 27 u. 215.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge