Freitabakwaren erhalten Arbeitnehmer von Unternehmen der Tabakindustrie als Variante der Rabattgestaltung. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um einen steuer- und beitragspflichtigen geldwerten Vorteil. Tabakwaren können im Rahmen des sog. großen Rabattfreibetrags im Wert von bis zu 1.080 EUR pro Kalenderjahr an Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei abgegeben werden. Voraussetzung ist, dass es sich bei der kostenlos oder vergünstigt überlassenen Ware um ein Produkt handelt, das der Arbeitgeber typischerweise an fremde Dritte veräußert.
Lohnsteuer: Zur Lohnsteuerfreiheit im Rahmen des großen Rabattfreibetrags s. § 8 Abs. 3 EStG i. V. m. R 8.2 Abs. 1 Satz 3 LStR.
Sozialversicherung: Die Beitragsfreiheit des Freitabaks basiert auf der Lohnsteuerfreiheit im Rahmen des großen Rabattfreibetrags und ist in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV geregelt.
Entgelt | LSt | SV |
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Freitabakwaren bis 1.080 EUR jährlich | frei | frei |
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