Begriff

Freitabakwaren erhalten Arbeitnehmer von Unternehmen der Tabakindustrie als Variante der Rabattgestaltung. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um einen steuer- und beitragspflichtigen geldwerten Vorteil. Tabakwaren können im Rahmen des sog. großen Rabattfreibetrags im Wert von bis zu 1.080 EUR pro Kalenderjahr an Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei abgegeben werden. Voraussetzung ist, dass es sich bei der kostenlos oder vergünstigt überlassenen Ware um ein Produkt handelt, das der Arbeitgeber typischerweise an fremde Dritte veräußert.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Zur Lohnsteuerfreiheit im Rahmen des großen Rabattfreibetrags s. § 8 Abs. 3 EStG i. V. m. R 8.2 Abs. 1 Satz 3 LStR.

Sozialversicherung: Die Beitragsfreiheit des Freitabaks basiert auf der Lohnsteuerfreiheit im Rahmen des großen Rabattfreibetrags und ist in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV geregelt.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Freitabakwaren bis 1.080 EUR jährlich frei frei

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