Aufwendungen Einzubeziehen Nicht einzubeziehen
Kfz-Zulassungsgebühren   x
Überführungskosten   x
Sonderausstattungsgegenstände:
Anhängerkupplung x  
Anhängerkupplung, abnehmbar und nachträglich angeschafft[1]   x
Navigationsgerät x  
Navigationsgerät, nachträglich eingebaut[2] oder portabel[3]   x
Diebstahlsicherungssystem x  
Diebstahlsicherung, nachträglich eingebaut[4]   x
Kombigeräte mit Navigations-, Radio-, Computer- und Telekommunikationsfunktionen[5] x  
Autotelefon[6]   x
Freisprecheinrichtung[7]   x
Zusätzlicher Satz Reifen, Felgen[8]   x
Autoradio x  
Klimaanlage x  
Standheizung x  
Flüssiggasanlage x  
Flüssiggasanlage, nachträglich eingebaut[9]   x

Zum Bruttolistenpreis zählen nicht die Kfz-Zulassungsgebühren und die Überführungskosten. Aufwendungen für Sonderausstattungen erhöhen die Ausgangsgröße. Hierzu gehört z. B. auch der Kaufpreis für ein Navigationsgerät oder einer eingebauten Diebstahlsicherung.[10] Dies gilt nur, wenn das Fahrzeug bereits werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist. Beim nachträglichen Einbau sind die Kosten nicht als Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.[11] So erhöht beispielsweise der nachträgliche Einbau einer Anhängerkupplung oder Flüssiggasanlage nicht den Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage für die 1-%-Methode.

Der Wert eines Autotelefons und einer Freisprechanlage bleiben dagegen stets unberücksichtigt. Ebenso die Aufwendungen für einen zusätzlichen Satz Reifen und Felgen, auch wenn diese bei der Neuanschaffung des Fahrzeugs mitbestellt werden.[12]

Der Bruttolistenpreis ist für die Berechnung des geldwerten Vorteils auf volle 100 EUR abzurunden.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung des monatlichen Sachbezugswerts für einen Dienstwagen

Ein Außendienstmitarbeiter erhält einen neu angeschafften Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung betrug 32.000 EUR, zuzüglich 1.200 EUR für das Autotelefon mit Freisprechanlage und 1.000 EUR für ein Navigationssystem. Jahreszeitbedingt wird das Fahrzeug mit einem zusätzlichen Satz Winterreifen für 800 EUR bestellt. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 20 km.

Ergebnis: Der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung beträgt insgesamt 33.000 EUR (32.000 EUR + 1.000 EUR für das Navigationsgerät). Autotelefon bzw. Freisprechanlage und zusätzliche Reifenausstattung bleiben außer Ansatz. Der monatliche geldwerte Vorteil nach der 1-%-Methode beträgt:

 
Privatfahrten: 1 % von 33.000 EUR 330 EUR
Zuschlag für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte: 0,03 % x 20 km x 33.000 EUR + 198 EUR
Monatlicher Sachbezug Dienstwagen 528 EUR

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