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Die Schwerbehindertenvertretung: Rechtsstellung der Vert ... / 3.1 Regelmäßiger Wahlturnus

Gabriele Heise
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Die regelmäßigen Wahlen zu den Schwerbehindertenvertretungen werden für alle Betriebe in der Bundesrepublik einheitlich alle 4 Jahre vom 1.10. bis 30.11. durchgeführt.[1] Die letzte Wahl hat 2022 stattgefunden, sodass die nächste Wahl vom 1.10. bis 30.11.2026 ansteht, sodann vom 1.10. bis 30.11.2030.

Ist die SBV außerhalb der regelmäßigen Wahlzeit des Abs. 5 Satz 1 gewählt worden, so kann sich die Amtszeit nach Absatz 5 verkürzen oder verlängern. Eine Verkürzung tritt nach Abs. 5 Satz 3 ein, wenn die Wahl zu einem Zeitpunkt stattfindet, der noch mehr als ein Jahr vor dem nächsten regelmäßigen Wahltermin liegt. Die Amtszeit verlängert sich dagegen nach Abs. 5 Satz 4, wenn die Amtszeit der gewählten SBV weniger als ein Jahr bis zum Beginn des nächsten regelmäßigen Wahltermins betrüge. Dann wird die Amtszeit bis zu den übernächsten regelmäßigen Wahlen verlängert. Diese Regelung soll gewährleisten, dass der Rhythmus von 4 Jahren wieder erreicht wird.

[1] § 177 Abs. 5 Satz 1 SGB IX.

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