Begriff

Der Begriff "Compliance" ist ursprünglich ein amerikanischer Rechtsbegriff und umschreibt die Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens innerhalb eines Unternehmens. Er hat in den letzten Jahren – nicht zuletzt aufgrund öffentlicher Skandale um massive Gesetzesverstöße in deutschen Großunternehmen – an immenser Bedeutung gewonnen. Compliance ist mittlerweile als eine wesentliche Managementaufgabe anerkannt, nicht zuletzt, da die Geschäftsleitung faktisch für gesetzeswidriges Verhalten der Mitarbeiter haftet oder auch strafrechtlich belangt werden kann, wenn die Regelverstöße der Mitarbeiter auch auf pflichtwidrig fehlende Compliance-Strukturen, bzw. -Kontrollen der Unternehmensleitung zurückzuführen sind. Ein funktionierendes Compliance-Management innerhalb des Unternehmens erfüllt daher eine wichtige Schutzfunktion für das Unternehmen und seine Verantwortungsträger. Risiken in Form von Sanktionen und Rufschädigungen werden verringert.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine Compliance-Struktur im Unternehmen einzuführen – es bestehen aber international konkret zu beachtende gesetzliche Vorgaben. Für die USA sind dies der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA, 1977) und der Sarbanes Oxley Act (2002), auf europäischer Ebene hat der UK Bribery Act (2011) keine unwesentliche Bedeutung und im Bereich der deutschen Gesetzgebung sind § 25a KWG, § 33 b WpHG, oder §§ 28, 29 KAGB zu nennen. Im Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist mit § 4d FinDAG seit 2016 eine Norm zum Whistleblowing (Hinweisgebersystem) in Kraft. Schließlich sind noch § 91 Abs. 2 AktG (Verpflichtung des Vorstands, ein System zur Früherkennung gesellschaftsgefährdender Entwicklungen einzuführen) und § 130 OWiG (schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht als Ordungswidrigkeit) zu nennen. Mit der EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) gilt ab dem 17.12.2021 umfangreicher Schutz für Hinweisgeber auch in Deutschland, welche allerdings noch in nationales Recht umzusetzen ist. Die Umsetzung in Form des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren.

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