Karl Würz
, Dr. Reinhard Preusche
Mit dem Compliance-Beauftragten wird ein zentraler Ansprechpartner und Kümmerer für Compliance-Fragen geschaffen. Stellenbeschreibung und Bestellung des Compliance-Beauftragten sollten sich in Form und Inhalt an den für gesetzlich Beauftragte üblichen Inhalten und Verfahren orientieren.
Aufgabe des Compliance-Beauftragten ist es,
- die in das CMS einbezogenen Aktivitäten zu koordinieren,
- dort, wo notwendig, für Ergänzung zu sorgen und
- alles Erforderliche zu tun, damit das CMS funktioniert.
Damit entlastet der Compliance-Beauftragte die Geschäftsleitung bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichts- und Kontrollpflichten. Um diese Verantwortung wahrnehmen zu können, muss er fachlich direkt an die Geschäftsleitung berichten können und fachliche Unabhängigkeit genießen.
Die konkrete Aufgabenstellung hängt vom Risikoprofil des jeweiligen Unternehmens ab. Compliance-Beauftragte können hauptberuflich agieren oder im Rahmen einer Nebenaufgabe tätig werden. Das hängt vom voraussichtlichen Arbeitsanfall ab. Der Compliance-Beauftragte sollte genügend Zeit haben, um sich um seine Aufgaben zu kümmern und Fragestellungen ggf. auch im Detail nachzugehen. Andererseits haben sich Compliance-Beauftragte, die mangels ausreichender Beschäftigung nach Problemen suchen, in einigen Unternehmen als eigenständige Risikoquelle erwiesen.
Häufig ist der Compliance-Beauftragte ein Jurist. Das muss aber nicht so sein. Compliance ist eine Querschnittsaufgabe, für die beispielsweise ebenso gut Mitarbeiter aus dem Personalwesen, der Organisationsabteilung, der Revision, dem Risikomanagement oder dem Vertrieb infrage kommen.
Wichtig ist, dass die betreffende Person im Unternehmen geachtet ist, zuhören und überzeugen kann, über ein gewisses taktisches Geschick verfügt und bereit ist, sich ggf. in Einzelfälle einzuarbeit...