Begriff

Das betriebliche Vorschlagswesen ist der Oberbegriff für alle betrieblichen Methoden und Systeme, die dazu dienen, von den Beschäftigten auf freiwilliger Basis Verbesserungsvorschläge zu erhalten, um die betrieblichen Verhältnisse zu verbessern. Gleichzeitig dient es als Personalführungsinstrument dazu, Mitarbeiter zu motivieren, an den Betrieb zu binden und in die eigenverantwortliche Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen einzubeziehen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Das betriebliche Vorschlagswesen ist gesetzlich nicht systematisch geregelt, sondern wird als Begriff vorausgesetzt. In § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezüglich des betrieblichen Vorschlagswesens geregelt, in § 20 ArbNErfG wird die Behandlung von qualifizierten technischen Verbesserungsvorschlägen, die dem Arbeitgeber eine monopolartige Stellung wie bei einem Patentrecht vermitteln, geregelt. § 3 ArbNErfG erwähnt die technischen Verbesserungsvorschläge, regelt sie aber nicht.

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