Begriff

Ein Beinaheunfall ist eine gefährliche Begebenheit bei der Arbeit, durch die beinahe ein Unfall mit Personenschaden einer versicherten Person verursacht worden wäre. Bei einem Beinaheunfall kann durchaus ein Sachschaden entstanden sein. Jeder Beinaheunfall ist ein Warnsignal, auf das – wie bei einem Arbeitsunfall – reagiert werden sollte.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Beinaheunfälle geben Hinweise auf sicherheitswidrige Zustände oder Verhaltensweisen. Deshalb sind sie als Teil der im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) geforderten Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilungen) zu betrachten und zu analysieren. Das deutsche Arbeitsschutzrecht fordert darüber hinaus z. B. in §§ 3-5, 9 ArbSchG, dass Unfälle jeglicher Art, und damit streng genommen auch Beinaheunfälle, durch geeignete Präventionsmaßnahmen zu vermeiden sind.

Gem. § 15 ArbSchG "Pflichten der Beschäftigten" sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, nicht nur jeden Arbeits- und Wegeunfall, sondern jedes Ereignis, das beinahe zu einem Unfall geführt hätte, zu melden.

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