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Aufhebungsvertrag / Arbeitsrecht

Andreas Haupt
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1 Gestaltungsmittel Aufhebungsvertrag

Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags

Ein Arbeitsverhältnis kann bei Einverständnis beider Vertragsparteien jederzeit durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag (im allgemeinen Sprachgebrauch auch "Auflösungsvertrag") beendet werden.

Gesetzliche Einschränkungen bestehen hierfür nicht. Es müssen dabei weder der allgemeine noch der besondere Kündigungsschutz beachtet werden. Auch unterliegt die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrags nicht der Mitbestimmung eines Betriebs- bzw. Personalrats oder einer Schwerbehindertenvertretung.

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags ohne einen wichtigen Grund kann die Agentur für Arbeit allerdings dazu veranlassen, eine Sperrzeit festzustellen, die ein Ruhen der Ansprüche auf Entgeltersatzleistungen für einen bestimmten Zeitraum zur Folge hat.[1] Gleiches gilt, wenn bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag die maßgebliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Arbeitgeberseitig veranlasste Aufhebungsverträge sind als anzeigepflichtige Beendigungstatbestände bei Massenentlassungen anzeigepflichtig.[2]

Gebot fairen Verhandelns

Der Arbeitgeber kann frei darüber entscheiden, wem er den Abschluss eines Aufhebungsvertrags anbietet. Gibt er dem Arbeitnehmer ausreichend Bedenkzeit für eine Beratung, gilt grundsätzlich das Prinzip der Selbstverantwortung: Es ist Sache des Arbeitnehmers, sich über ggfs. negative Auswirkungen seiner Entscheidung selbst zu informieren.

Bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Aufhebungsvertrags gilt das Gebot fairen Verhandelns.[3] Dieses Gebot wird verletzt, wenn eine Seite eine psychische Drucksituation schafft oder ausnutzt, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners über den Abschluss des Vertrags erheblich erschwert oder unmöglich macht. Der unfair behandelt...

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Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile
Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile

Zusammenfassung Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags (oftmals auch bezeichnet als "Auflösungsvertrag") wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Gegenüber einer einseitig ausgesprochenen Kündigung hat dies regelmäßig den Vorteil, ...

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