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Alternative Mitarbeitervertretung

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Zusammenfassung

 
Begriff

Alternative Mitarbeitervertretungen, wie ein Belegschaftsausschuss oder ein Kulturrat, können eine Alternative zum klassischen Betriebsrat sein. Sie sind nicht gesetzlich geregelt, sondern entstehen auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitgeber und Belegschaft. Eine individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Belegschaft zugeschnittene Satzung dient dabei als Grundlage für das Mitbestimmungsmodell.

Arbeitsrecht

1 Einordnung

Alternative Modelle der Arbeitnehmerbeteiligung kommen in der Praxis in verschiedenen Formen vor, die freiwillig und nicht gesetzlich geregelt sind. Sie dienen als Alternative zu einem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sie können in Form von Mitarbeitervertretungen, Arbeitsgruppen oder anderen partizipativen Projekten umgesetzt werden und bieten flexible Beteiligungsmöglichkeiten, die auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten sind.

 
Praxis-Beispiel

Beispiele:

  • Belegschaftsausschuss: Ein Belegschaftsausschuss kann die Kommunikation zwischen Geschäftsführung und Belegschaft verbessern und spezifische Anliegen der Mitarbeiter vertreten.
  • Kulturrat: Ein Kulturrat fokussiert sich auf die Förderung und Pflege der Unternehmenskultur und kann als Bindeglied zwischen Mitarbeitern und Arbeitgeber fungieren.
  • Betriebssprecher: Betriebssprecher werden von der Belegschaft gewählt und vertreten deren Interessen gegenüber der Geschäftsführung. Sie können flexibel und ohne die formalen Strukturen eines Betriebsrats agieren.
  • Vertrauensleute: Vertrauensleute sind durch den Arbeitgeber eingesetzte Ansprechpartner für die Mitarbeiter und vermitteln bei Konflikten. Sie können auch Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Geschäftsführung einbringen.

2 Verhältnis zum BetrVG

Ein Betriebsrat nach dem BetrVG kann auch dann gegründet werden...

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