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Abfindung / Arbeitsrecht

Andreas Haupt
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1 Abfindungen im Arbeitsrecht

Infographic

Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung wegen oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Gleichwohl ergeben sich für Arbeitnehmer in verschiedenen Fallkonstellationen Abfindungsansprüche, die sich hinsichtlich des Anlasses und der rechtlichen Grundlagen unterscheiden.

2 Abfindungen durch Auflösungsurteil im Kündigungsschutzprozess

Auflösungsantrag

Stellt das Arbeitsgericht in einem Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung fest, erscheint oftmals eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht mehr möglich.

Ist dem Arbeitnehmer nach Feststellung der fehlenden sozialen Rechtfertigung der Kündigung i. S. d. § 1 Abs. 1 und 2 KSchG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zuzumuten, kann das Arbeitsgericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist auflösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilen (§ 9 KSchG).

Die gleiche Entscheidung hat es auf Antrag des Arbeitgebers zu treffen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienende weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen.

Der Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts kann von jeder Partei bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz gestellt werden. Die antragstellende Partei muss diesen auch begründen.

Stellen beide Parteien einen Auflösungsantrag, erkennen diese wechselseitig die jeweilige Behauptung an, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar und eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist. Das Gericht hat dann das Arbeitsverhältnis in jedem Fall aufzulösen. Die Gewichtung der jeweiligen Gründe kann...

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Zusammenfassung Überblick Angesichts einer arbeitsgerichtlichen Streitigkeit um die Wirksamkeit einer Kündigung erscheint oftmals eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsvertragsparteien nicht mehr möglich. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber ...

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