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Teilzeit (BAT) / 5.4.1 Durchschnittsberechnung

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Grundsätzlich wird bei Einstellung einer Teilzeitkraft mit einem Stundenvolumen folgende Durchschnittsberechnung durchgeführt:

Zunächst ist das Brutto- und Netto-Gesamtarbeitszeitvolumen der Vollzeitkraft zu ermitteln.

Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von z.B. 40 Stunden hat die Teilzeitkraft eine Brutto-Arbeitszeit von 2.080 Stunden im Jahr (52 Wochen x 5 Arbeitstage x 8 Stunden).

Tatsächlich arbeitet sie jedoch nur 1.760 Stunden im Jahr. Die Differenz von 320 Stunden entfällt – bei Zugrundelegung des durchschnittlichen Jahresurlaubs und eines Mittelwerts der Feiertage der verschiedenen Bundesländer – auf 30 Arbeitstage Urlaub und 10 bezahlte Feiertage.

Im Beispiel – also bei 30 Urlaubstagen und 10 bezahlten Feiertagen –arbeitet die Vollzeitkraft 11/13 ihrer vergüteten Bruttoarbeitszeit tatsächlich. D.h. ihre Nettoarbeitszeit ist mit dem Faktor 1,1818 zu multiplizieren.

 
Formel:   x = 2080  = 1,1818
1760

Der Umrechnungsfaktor des Beispiels bleibt bei Zugrundelegung der 38,5-Stunden-Woche und anderer Wochenarbeitszeiten gleich.

Brutto-Gesamtarbeitszeit der flexiblen Teilzeitkraft

Wie oben geschildert, ist bei der flexiblen Arbeitszeit das tatsächlich zu leistende Stundenvolumen sorgfältig zu ermitteln, da nicht abgerufene Stunden durch den Arbeitgeber zu bezahlen sind.

Urlaub und Feiertage sind darin noch nicht enthalten.

Aus Gründen der Gleichbehandlung von Teilzeitkräften muss das Netto-Stundenvolumen mit oben beschriebenem Faktor multipliziert werden, um Urlaub und Feiertage der flexiblen Teilzeitkraft zu erfassen (Brutto-Volumen).

 

Formel zur Berechnung der zu vergütenden Brutto-Jahresarbeitszeit

Netto-Jahresstunden x Faktor 1,1818
Zum gleichen Ergebnis kommt man mit folgender Formel:
Netto-Jahresstunden x 13
11

Die Gewährung von Urlaub und Feiertagen ist auf diese Weise in...

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